Berlin: Wie Sie polnische 24h-Pflegekräfte in Berlin legal beschäftigen. Tipps und Infos - Engeldaheim
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Berlin: Wie Sie polnische 24h-Pflegekräfte in Berlin legal beschäftigen. Tipps und Infos

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    Farida Zemke
    Gast

    Hallo,

    ich möchte euch hier ein paar Tipps geben, wie Sie polnische 24h-Pflegekräfte in Berlin und bundesweit legal beschäftigen.
    Ich hoffe, dies wird für euch nützlich sein :-). Wir wissen alle, daß unsere Senioren, die polnische 24h-Pflegekräfte in Berlin legal beschäftigen wollen, auf deren legale Entsendung achten sollten, denn sonst fallen hohe Pflegekosten an. Diese Tipps sind übrigens vom Bundesverband Europäischer Betreuungs- und 24h-Pflegekräfte von 2013, die sind immer noch hoch aktuell.

    Pflegebedürftige sollten darauf achten, dass die polnische 24h-Pflegekräfte in Berlin sozialversichert sind. Viele Senioren werden in Berlin von 24h-Pflegekräften aus Osteuropa zu Hause betreut und versorgt. Dies läuft meistens über die Entsendung, bei der über eine private Vermittlungsagentur in Berlin eine 24h-Pflegekraft aus Polen angeheuert wird und die Angehörigen mit einer Firma einen Pflegevertrag schließt. Die polnischen 24h-Pflegekräfte selbst werden dann von dieser Agentur in die Familien nach Berlin entsendet. Es bestehen jedoch gewisse Risiken bei der Entsendung von polnischen 24h-Pflegekräften nach Berlin und in andere deutsche Städte. Was man beachten muss:

    1. Polnische 24h-Pflegekräfte nach A1-Bescheinigung fragen

    Die wichtigste Frage der Familie – A1-Bescheinigung. Es bescheinigt, dass die polnische 24h-Pflegekraft in Polen sozialversichert ist. Voraussetzungen für A1-Bescheinigung: die entsendende Agentur muss den Großteil seines Umsatzes in Polen erwirtschaften und zugleich ihre Mitarbeiter primär in Polen beschäftigen. Ob das bei Pflegevermittlern der Fall ist, bleibt fraglich, denn ihr Hauptziel ist es, polnische 24h-Pflegekräfte in deutsche Familien zu entsenden und nicht in Polen zu beschäftigen.

    3. Polnischer Arbeitgeber muss Weisungsrecht ausüben

    Es muss ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem polnischen Arbeitgeber während des gesamten Entsendezeitraums bestehen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die polnische 24h-Pflegekraft die Anweisungen direkt von der deutschen Familie erhält. Das Arbeitsverhältnis mit dem polnischen Arbeitgeber besteht dann nur noch auf dem Papier. Dies hat zur Folge, dass die Familie für die 24h-Pflegerin die Sozialabgaben, Steuern etc. nach deutschem Recht zu entrichten hat. Damit können rechtlich und finanziell gravierende Folgen auf die Familie zukommen.

    4. Deutscher Mindestlohn gilt auch für polnische Firmen

    Sollte die polnische 24h-Pflegekraft für die Angehörigen überwiegend grundpflegerische Tätigkeiten erbringen, muss ihr der deutsche Mindestlohn bezahlt werden.

    5. Rund-um-die-Uhr-Pflege kostet tausende Euro pro Monat

    Dies heisst, dass eine polnische 24h-Pflege daheim und rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause durch polnische Pflegekräfte mehrere tausend Euro pro Monat kosten müsste. Wird eine „entsendete „Rund-um-die-Uhr-Pflegekraft“ zum Preis von 1600 oder 1800 Euro pro Monat angeboten, kann es nicht 100prozentig legal sein.

    6. Originale A1-Bescheinigung vorlegen lassen

    Die Angehörigen, die entsendete polnische 24h-Pflegekräfte in Berlin und bundesweit beschäftigen möchten, sollten darauf bestehen, die A1-Bescheinigung im Original vorgelegt zu bekommen.

    Mfg, Farida Zemke

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